Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, die im Besitz eines deutschen Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses sind, sind in der Republik Bulgarien zur visumfreien Einreise  und zu einem ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedenen aufeinander folgenden Aufenthalten mit einer Gesamtdauer von nicht mehr als 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten (ab dem Datum der Ersteinreise)  berechtigt.

 

Dasselbe gilt auch für deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines Kinderausweises mit Lichtbild oder eines Kinderreisepasses  sind, oder im Reisepaß eines der Eltern mit Lichtbild eingetragen sind.

 

Es gibt keine Anforderungen in Bezug auf Mindestgültigkeit des Reisedokumentes (Reisepaß, vorläufiger Reisepaß, Kinderausweis etc.) bei einer visumfreien Einreise. Der Inhaber/die Inhaberin ist verpflichtet, das Land vor dem Ablauf der Gültigkeit des Reisedokumentes zu verlassen.

 

Die Staatsangehörige der anderen EU-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme der Staatsangehörigen von Irland, Polen, der Slowakei und des Vereinigten Königreiches) sowie die Staatsangehörigen von Chile, Island, Japan, der Republik Korea, Kroatien, Malaysia,  Norwegen, San Marino und der Schweiz  dürfen visafrei in die Republik Bulgarien einreisen und sich bis zu  90 Tage innerhalb von 6 Monaten, ab dem Datum der ersten Einreise, aufhalten.

 

Die Staatsangehörige von Andorra, Australien, der Vatikan-Stadt, Irland,  Israel, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Polen, Rumänien, der Slowakei, des Vereinigten Königreiches und der Vereinigten Staaten von Amerika, die im Besitz eines gültigen nationalen Reisepasses sind, dürfen visafrei in die Republik Bulgarien einreisen und sich bis zu 30 Tage innerhalb von 6 Monaten, ab dem Datum der ersten Einreise, aufhalten.

 

Die Staatsangehörige von oben nicht aufgezählten Staaten benötigen für ihre Ein- oder Durchreise ein Visum.

 

Ab  01. Januar 2007 als Vollmitglied der EU dürfen Staatsangehörigen mit gültigem Personalausweis nach Bulgarien ein- und ausreisen.