Visum für kurzfristigen Aufenthalt (Visum Typ „C”)
umgangspr. Einreisevisum, Reisevisum, Besuchervisum oder Touristenvisum
Das Visum Typ “C” erlaubt dem/der Inhaber/in in die Republik Bulgarien einzureisen und sich für die erlaubte Zeitdauer und nur für den angegebenen Zweck im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien aufzuhalten, soweit mit der Einreise nicht die Einwanderung angestrebt wird.
Das Visum Typ “C” hängt von der Anzahl der gestatteten Einreisen und Gültigkeit ab und kann:
§ einmalig mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum (“C1”),
§ mehrmalig mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum (“CM3”),
§ mehrmalig mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 6 Monaten ab Ausstellungsdatum (“CM6”),
§ mehrmalig mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 12 Monaten ab Ausstellungsdatum (“CM12”),
sein.
Der/die Inhaber/in eines mehrmaligen Visums vom Typ “C” ist zu einem ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedene aufeinander folgende Aufenthalten mit einer Gesamtdauer, die der mit dem Visum erlaubten Dauer des Aufenthaltes entsprechen, jedenfalls nicht mehr als 90 Tage pro Halbjahr, berechtigt.
Ein mehrmaliges Visum vom Typ “C” wird i.d.R. nur an Personen ausgestellt, die:
Der /die Inhaber/in eines Visums vom Typ “C” ist verpflichtet, vor dem Ende der Gültigkeit des Visum das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien zu verlassen.
1. Antragsvordruck
2. Visierfähiger Reisepass (siehe Anforderungen),
3. Kopien der Seiten des Reisepasses mit den Personaldaten und mit dem Lichtbild sowie den gültigen Visa und/oder Aufenthaltstiteln für andere Staaten,
4. 1 (ein) Lichtbild (siehe Anforderungen),
5. Belege über Reisezweck und Kopien,
6. Belege über die finanziellen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts in Höhe von min. 50 Euro pro Tag des beantragten Aufenthaltes, aber nicht weniger als 500 Euro oder Voucher über im voraus bezahlte Dienstleistungen,
7. zusätzliche Belege über finanzielle Mittel in Höhe von min. 50 Euro pro Tag des beantragten Aufenthaltes zur Sicherung der Unterkunft oder Voucher über im voraus bezahlte Dienstleistungen oder eine Verpflichtungserklärung von einer bulgarischen physischen Person,
8. bei Einreise auf dem Landweg mit einem vom Antragsteller gelenkten PKW oder LKW – zusätzliche Belege über finanzielle Mittel in Höhe von min. 300 Euro,
Bearbeitungszeit: 5 bis 10 Werktage.