Visum für kurzfristigen Aufenthalt (Visum Typ „C”)

umgangspr. Einreisevisum, Reisevisum, Besuchervisum oder Touristenvisum

 

Das Visum Typ “C” erlaubt dem/der Inhaber/in in die Republik Bulgarien  einzureisen und sich für die erlaubte Zeitdauer und nur für den angegebenen Zweck im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien aufzuhalten, soweit mit der Einreise nicht die Einwanderung angestrebt wird.

 

Das Visum Typ “C” hängt von der Anzahl der gestatteten Einreisen und Gültigkeit ab und kann:

§          einmalig mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum (“C1”),

§          mehrmalig mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum (“CM3”),

§          mehrmalig mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 6 Monaten ab Ausstellungsdatum (“CM6”),

§          mehrmalig mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 12 Monaten ab Ausstellungsdatum (“CM12”),

sein.

 

Der/die Inhaber/in eines mehrmaligen Visums vom Typ “C”  ist zu einem ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedene aufeinander folgende Aufenthalten mit einer Gesamtdauer, die der mit dem Visum erlaubten Dauer des Aufenthaltes entsprechen, jedenfalls nicht mehr als 90 Tage pro Halbjahr, berechtigt.

 

Ein mehrmaliges Visum vom Typ “C”  wird i.d.R. nur an Personen ausgestellt, die:

 

  1. langfristige Geschäftsbeziehungen zu bulgarischen Firmen oder zu Firmenvertretungen mit Sitz in Bulgarien pflegen und dies durch Vorlage von Bank-, Zoll- und/oder Speditionsdokumenten o.ä.  nachweisen können;

 

  1. in Bulgarien über 50.000 Euro investiert haben – durch Vorlage einer Bescheinigung der Agentur für Auslandsinvestitionen;

 

  1. notariell bevollmächtigt durch die unter P.1 und P. 2 erwähnten Personen sind,

 

  1. die Anforderungen des Art. 24, Par.1, P. 2, P.4, P.6 und P. 11 des Ausländergesetzes der Republik Bulgarien erfüllen und dies nachweisen können, falls sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltssitz im Ausland behalten,

 

  1. Familienmitgliedieder oder Verwandte ersten oder zweiten Grades eines bulgarischen Staatsangehörigen sind und ihren gewöhnlichen Aufenthaltssitz im Ausland behalten,

 

  1. im Besitz eines mehrmaligen Visums vom Typ “C” oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung mit einer Restgültigkeit zum Zeitpunkt der Beantragung des bulgarischen Visums von mindestens 12 Monaten sind, die ihnen  Einreise und Aufenthalt in Australien, Andorra, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, der Republik Korea, Kroatien,  Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, der Schweiz, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, den USA,  dem Vatikan und Zypern erlaubt.

 

Der /die Inhaber/in eines Visums vom Typ “C” ist verpflichtet, vor dem Ende der Gültigkeit des Visum das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien zu verlassen.

 

 

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Visums vom Typ “C”

 

1.       Antragsvordruck

2.    Visierfähiger Reisepass (siehe Anforderungen), 

3.       Kopien der Seiten des Reisepasses mit den Personaldaten und mit dem Lichtbild sowie den gültigen Visa und/oder Aufenthaltstiteln für andere Staaten,

4.       1 (ein) Lichtbild (siehe Anforderungen), 

5.       Belege über Reisezweck und Kopien,

6.       Belege über die finanziellen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts in Höhe von min. 50 Euro pro Tag des beantragten Aufenthaltes,  aber nicht weniger als 500 Euro oder  Voucher über im voraus bezahlte Dienstleistungen,

7.       zusätzliche Belege über finanzielle Mittel in Höhe von min. 50 Euro pro Tag des beantragten Aufenthaltes zur Sicherung der  Unterkunft oder Voucher über im voraus bezahlte Dienstleistungen oder eine Verpflichtungserklärung von einer bulgarischen physischen Person,

8.    bei Einreise auf dem Landweg mit einem vom Antragsteller gelenkten PKW oder LKW – zusätzliche Belege über finanzielle Mittel in Höhe von min. 300 Euro,

 

Bearbeitungszeit: 5 bis 10 Werktage.