Transitvisum (Visum Typ „B”)

Durchreisevisum

 

Das Visum Typ “B” erlaubt dem/der Inhaber/in in die Republik Bulgarien einzureisen, um von dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates in das Hoheitsgebiet eines Drittstaates zu gelangen. 

 

Der/die Inhaber/in eines solchen Visums darf sich bis zu 24 Std. im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien aufhalten. Diese Frist beträgt 30 Std. für die Staatsangehörigen der Republik Türkei.

 

Das Visum Typ “B” hängt von der Anzahl der Einreisen und der Gültigkeit ab und kann:

§          einmalig mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum (“B1”),

§          zweimalig mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum (“B23”),

§          zweimalig mit einer Gültigkeit von bis zu 6 Monaten ab Ausstellungsdatum (“B26”),

§          mehrmalig mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum (“BM3”),

§          mehrmalig mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 6 Monaten ab Ausstellungsdatum (“BM6”),

§          mehrmalig mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 12 Monaten ab Ausstellungsdatum (“BM12”),

sein.

 

Der/die Inhaber/in eines mehrmaligen Visums vom Typ “BM6” ist befugt, bis zu 90-mal innerhalb der Gültigkeit des Visums einzureisen und  der/die Inhaber/in eines mehrmaligen Visums vom Typ “BM12” - bis zu 90-mal innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der ersten Einreise. 

 

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Visums vom Typ “B”

 

1.       Antragsvordruck

2.    Visierfähiger Reisepass (siehe Anforderungen), 

3.       Kopien der Seiten des Reisepasses mit den Personaldaten und mit dem Lichtbild sowie der gültigen Visa und/oder Aufenthaltstiteln für die nächsten Durchreisestaaten und für den Zielstaat, falls notwendig,

4.       1 (ein) Lichtbild (siehe Anforderungen), 

5.       Belege über Reiseroute und Beförderungsmittel und Kopien derselben und/oder Belege für die finanzielle Absicherung der Fortsetzung der Reise,

6.       Belege über die finanziellen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts - bei jeder Durchreise in Höhe von min. 50 Euro,

7.       bei Einreise auf dem Landweg mit einem vom Antragsteller gelenkten PKW oder LKW – zusätzliche Belege über finanzielle Mittel in Höhe von min. 200 Euro,

 

Bearbeitungszeit: 5 bis 10 Werktage.