Visum für den Flughafentransfer  (Visum Typ „A”)

Visum für den Flughafentransit

 

Das Visum Typ “A” erlaubt dem/der Inhaber/in während einer Zwischenlandung, eines Flugabschnitts oder internationalen Flügen das Flugzeug zu verlassen und sich bis zum nächsten Flug nur in einem für internationale Flüge zugelassenen Transitsaal auf einem bulgarischen Flughafen bis zu 24 Std. aufzuhalten. Die Dienststellen der Grenzpolizei  haben die Reise- und Identitätsdokumente bis zur Abreise zu verwahren. Der Besitz eines Visums Typ “A” gestattet nicht  dem/der Inhaber/in den Transitsaal zu verlassen.

 

 

Das Visum Typ “A” wird an Staatsangehörigen von Angola, Afghanistan, Bangladesch, Äthiopien, Eritrea, Gana, Irak, Iran, der Demokratischen Republik Kongo, Liberia, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sudan und Sri Lanka, die im Besitz von visierfähigen nationalen Reisepässen sind, ausgestellt. Von der Visumpflicht sind folgende Personengruppen befreit:

 

§          Personen, die im Besitz eines gültigen Visums oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung von Australien, Andorra, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, der Republik Korea, Kroatien,  Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, der Schweiz, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, den USA, dem Vatikan und Zypern sind – falls die Aufenthaltstitel die Wiedereinreise im Ausstellungsstaat erlaubt;

 

§          Personen, die im Besitz von nationalen Diplomaten- oder Dienstpässen sind,

 

§          Staatsangehörige von den o.g. Staaten, die dem Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt beigetreten sind, falls sie zu Flugcrews im Sinne der ICAO-Normen gehören und dies entsprechend ausweisen können.

 

Das Visum Typ “A” kann einmalig (“A1”), zweimalig (“A2”) oder mehrmalig mit einer maximalen Gültigkeit von bis zu 3 Monaten ab Austellungsdatum (“AM3”)  sein.

 

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Visums vom Typ “A”

 

  1. Antragsvordruck (ist nur in den Konsularabteilungen erhältlich)
  2. Visierfähiger Reisepass (siehe Anforderungen), 
  3. Kopien der Seiten des Reisepasses mit den Personaldaten und mit dem Lichtbild sowie den gültigen Visa und/oder Aufenthaltstiteln,
  4. 1 (ein) Lichtbild (siehe Anforderungen), 
  5. Flugticket oder –buchungen und Kopien derselben.

 

Bearbeitungszeit: 5 bis 10 Werktage.