Allgemeines
Die bulgarischen Visa werden durch das Aufbringen einer besonders geschützten personalisierten Visummarke mit Lichtbild erteilt.
Der/die Inhaber/in eines bulgarischen Visums ist zur Einreise und zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien oder zum Flughafentransfer nur innerhalb der Gültigkeit des Visum berechtigt.
Der Besitz eines Visums ist nur eine der Voraussetzungen zur Einreise ins Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien.
Die Verlängerung der Gültigkeit des Visums durch die ausstellende Konsularabteilung oder durch die Ausländerbehörden in Bulgarien ist durch die geltende Gesetzgebung generell untersagt.
Falls in einem Pass mehrere Personen eingetragen sind, hat jede mitreisende Person einen Visumantrag mit Lichtbild zu stellen.